Allgemeine Geschäftbedingungen
Betriebsordnung
– kurz und knapp aber wichtig!
Voltigier- und Reitzentrum im Sunderholze & Pensionsstall im Sunderholze
Wer Reitunterricht nehmen möchte muss aus versicherungstechnischen Gründen Mitglied im Verein sein; Ausnahme: Die Teilnahme an den Ferienprogrammen, sowie Lehrgängen.
Die Aufnahme erfolgt automatisch mit Anmeldung im Reitbuch. Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine sind dem RB zu entnehmen. Nach Absprache mit dem Betriebsleiter wird ein fester Kurs mit Vergabe eines Stammplatzes gebucht, sollte hier jemand Stornieren kann man sich kurzfristig eingebucht werden. Anders die Longen- und Springstunden, diese können nach Erwerb einer Wertkarte einzeln gebucht werden. Stornierungen für alle gebuchten Termine sind über das RB zu tätigen, Ersatzanspruch oder Nachholtermine für versäumte Stunden besteht nicht. Bei Stundenausfall aus betrieblichen Gründen oder höherer Gewalt erfolgt die Rückerstattung über eine Gutschrift auf das RB-Konto.
Die Kündigung des Vertrages / Kurses ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonates möglich und bedarf der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist ist die Ankunft des Kündigungsschreibens maßgebend.
Versicherungen
Die Reitschule haftet im Rahmen des Sportversicherungsvertrages des Landes Sportbundes NRW mit der ARAG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Schadensfall müssen wir eine Schadensmeldung umgehend einreichen, darum muss eine Meldung des Vereinsmitglieds bzw. des Erziehungsberechtigten innerhalb von 24 Stunden nach Schadenseintritt beim Verein bzw. Trainer erfolgen. Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen der Reitschule oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden. Der Pensionsbetrieb haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbedingungen sind im Einzelnen den Einstallverträgen zu entnehmen.
Reitunterricht – Weil es oft nicht
selbstverständlich ist!
Der Reitunterricht besteht nicht nur aus der Reiteinheit, sondern auch aus der Zeit zum Vor- und Nachbereiten, in denen das Pferd vom Reitschüler von der Weide geholt, geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln,
Versorgen des Pferdes
und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu. Das Versorgen der Pferde hat Priorität, d.h. wenn ein Reitschüler zu spät kommt, dann wird dies von der Reitzeit und nicht von der Zeit zum Versorgen des Pferdes abgezogen. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule. Die inhaltliche Gestaltung der Reitstunde obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Wir behalten uns vor witterungsbedingt, z.B. bei Hitze, die Reiteinheiten so zu gestalten, dass die Pferde nicht überanstrengt werden. Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit. ab. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Trainer besteht nicht. Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz, Handschuhe, keine Turnschuhe. Das
Tragen eines Reithelms ist Pflicht,
Ausnahmen werden nicht gestattet! Der Reitunterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen in dem Reitbetrieb, bedarf der Zustimmung des Betriebsleiters, sowie der Zeitlichen Abstimmung.
Die Anlage –
Es wird alles ordentlicher hinterlassen, als man es vorgefunden hat ;-)
Öffnungszeiten:
Montag-Samstag: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sonntag: 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Allgemein:
Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn, sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten.
Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Das Jugendschutzgesetz hat auch hier seine volle Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt.
Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und diese sind dann sind an der Leine zu führen. Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden, können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.
Das Reiten für Einstaller ist während der Öffnungszeiten gestattet. Nicht gestattet ist das Nutzen der durch den Schulbetrieb genutzten Örtlichkeit gemäß gültigem Stundenplan, es sei denn, der Einstaller hat die Reitstunde gebucht.
Stall:
Der Betriebsleiter ist Ansprechpartner für alle mit dem Stall in Zusammenhang stehenden Fragen und verantwortlich für das Stallpersonal, die Schulpferde sowie die Fütterung aller Pferde. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm vom Betriebsleiter erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind an den Betriebsleiter und nicht an das Stallpersonal zu richten (z.B. Pferdepflege, Misten etc.)
Räumlichkeiten / Material:
Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und Reithalle. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen und das Lederzeug regelmäßig mit den bereitgestellten Mitteln zu reinigen und zu pflegen! Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)! Das Lederzeug ist nach dem Reiten zwingend an die dafür vorgesehene Stelle zu hängen.
Stallgasse Hof und Wege sind sauber zu halten. Vor dem Verlassen der Box müssen die Hufe ausgekratzt werden. Anfallender Dreck gehört auf den Misthaufen bzw. in den Mülleimer (Haare) und nicht auf die Stallgasse.
Außenanlage / Bewegungsflächen:
Für nicht eingestellte Pferde ist das Betreten der Stallungen, der Bereich vor den Stallungen ab dem Schiebetor und der Verbrauch von Strom und Wasser verboten.
Für alle: Auf den Wegen der Reitanlage ist Schritt zu reiten. Auf der gesamten Anlage sind die Pferde zu führen, das freie Grasen sowie das Grasen an Beeten und Böschungen ist nicht gestattet. Das Betreten des Bereiches des Wohnhauses ist ebenfalls nicht gestattet.
Das Freilaufenlassen von Pferden in der Reithalle ist verboten. Nach dem Longieren sind der Platz und die Halle VOR dem Verlassen zu harken. Nach dem Laufen lassen auf dem Reitplatz sind Löcher vom Laufen und Wälzen vor Verlassen zu beseitigen. Nach Benutzung der Reithalle, des Reitplatzes oder des Longierzirkels sind diese Flächen vor Verlassen gründlich abzuäppeln. Das Entfernen der Äppel in der Siedlung ist Pflicht!
Weiden / Paddocks:
Die Weidenutzung erfolgt nach gültigem Wiesenplan. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Zufütterung von Heu auf den Paddocks und Weiden ist grundsätzlich untersagt. Die Außenplätze und der Longier Zirkel dürfen nicht als Paddock genutzt werden.
Es ist ausschließlich gestattet, die vorhandenen Selbsttränken zu nutzen. Das Tränken des Pferdes mit Wannen in Box und Auslauf ist nicht gestattet.
Organisatorisches
Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht bzw. per Mail versendet oder ausgehängt. Anträge und Beschwerden sind an den Betriebsleiter zu richten.
Wir werden nicht drum herum kommen,...so die weise Voraussicht..., und Euch liebevoll an die Einhaltung unserer Betriebsordnung erinnern, einmal, vielleicht auch ein zweites Mal...folgt die Verwarnung, droht als nächstes der Ausschluss von Teilen oder der gesamten Anlage. Leider zeigt die Erfahrung, dass für ein schönes, gemeinsames Miteinander eine rigorose Durchsetzung von Nöten ist.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.